Frage an Marcus Weinberg von Matthias E. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Weinberg,
mit Interesse verfolge ich die Pläne, die Gesetzgebung zu ändern, die den Handel mit Kulturgütern, also auch mit Münzen, Briefmarken und anderen Sammelgegenständen regelt.
Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz droht uns Münzsammlern, aber auch allen anderen Sammlern mit starken Einschränkungen, da für alle Sammlungsgegenstände, die älter als 100 Jahre sind, hohe bürokratische Hürden eingefordert werden, die praktisch für kein Stück erbracht werden können. Der härteste Einschnitt ist ein geplanter Provenienznachweis über 20 oder gar 30 Jahre, der rückwirkend für alle Sammlungsgegenstände gefordert werden soll.
Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikationsmittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde. Ein Beispiel : Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Kahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, liess sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem " Tummelplatz der fremden Münzen ". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen. Solche in Massen angefertigten Gebrauchsgegenstände können in den wenigsten Fällen einzigartig und von nationaler Bedeutung sein.
Die namhafte Numimatikerin Frau Dr. Kampmannhat eine online-Petition gegen den Entwurf eingerichtet:
Ich möchte Sie gern fragen, wie Sie ein Gesetzesvorhaben beurteilen,dass dramatische Einschnitte in das Privatleben tausender Bürger bedeuten kann und , da es rückwirkende Kraft erhalten soll von fragwürdigen Charakter ist.
Mit freundlichen Grüssen,
Matthias Engel
Sehr geehrter Herr Engel,
vielen Dank, dass Sie sich bezüglich der Novellierung des Kulturgutschutzrechts an mich gewandt haben. Ich bin selber nicht Mitglied im Ausschuss Kultur und Medien, habe mir aber versichern lassen, dass bisher noch kein von den betroffenen Ressorts abgestimmter Referentenentwurf vorliegt. Daher rate ich zur Geduld.
Zur Causa der Münzfreunde bin ich auf dem gleichen Stand wie Sie. Ich bitte herzlich um Nachsicht, dass wir beim derzeitigen Stand des Gesetzgebungsvorhabens nicht im Detail alle möglichen Punkte ansprechen können, solange uns Abgeordneten noch kein autorisierter und mit den betreffenden Ressorts abgestimmter Text vorliegt. Gerade die Medienberichterstattung, in denen Texte zitiert werden, die zum Teil gar nicht mehr Gegenstand der laufenden Gespräche mit den Ressorts sind, ist hier nicht hilfreich. Es ist deshalb richtig, abzuwarten, bis ein autorisierter Text vorliegt!
Gleichzeitig möchte ich Sie aber gerne auch ein wenig beruhigen. Wie Sie beschrieben haben, geht bei Münz- oder Briefmarkensammlern die Angst um, dass alle (alte) Münzen einzeln als Kulturgüter betrachtet werden, für die es dann jeweils eines Dokumentes über die Herkunft bedarf, wenn eine Münze eingeführt und gehandelt werden soll. Hier argumentieren Sie mit der Massenware Münze und dem in Ihren Augen unverhältnismäßige Folgen des bürokratischen Aufwands beim Handel. Hierzu gab es bereits Gespräche, in denen unter anderem die Möglichkeit von Kontingenten für den Handel mit Münzen ins Spiel gebracht wurde. Ob sich diese Vorschläge durchsetzen werden, wird das parlamentarische Verfahren zeigen, das jedoch erst beginnt, wenn ein ressortabgestimmter Referentenentwurf vorliegt. Mir ist mit diesem Beispiel jedoch wichtig zu zeigen, dass Ihre Bedenken zum Gesetzentwurf bereits durch die Politik wahrgenommen werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg