Frage von Lina F. • 10.01.2024
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Antwort von Nezahat Baradari SPD • 12.01.2024
Das kann ich als Kinder- und Jugendärztin nicht einfach abtun und werde deshalb dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Das kann ich als Kinder- und Jugendärztin nicht einfach abtun und werde deshalb dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
die Maßnahmen verteilen sich auf viele Nummern und waren zudem Thema im Haushaltsauschuss.
Wir als AfD lehnen eine solche Politik nachdrücklich ab
Das Bundeswahlgesetz legt in § 15 fest: Wählbar ist, „wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.
siehe hier
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.