Frage von Riccardo K. • 21.01.2024
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Im Januar wurde eine bedeutende Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, die die Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Diese Regelung gilt nicht nur für Staatsbürger*innen der EU.
Am 6. März hat das Kabinett das 29. BAföG-Änderungsgesetz mit dem Ziel beschlossen, gemeinsam für mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen zu sorgen.
Unserer Meinung nach ist es entscheidend, einen Waffenstillstand zu erreichen und Verhandlungen zu ermöglichen, ohne bereits Akteuren konkrete Rollen zuzuweisen oder Verhandlungsergebnisse vorwegzunehmen, wie es der AfD-Antrag tut.
Beantragen können Sie eine weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt. Denn Einbürgerungsprozesse dauern oft ja mehrere Monate.