Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die zweite und dritte Lesung haben am 12.04.2024 stattgefunden. Am selben Tag wurde der Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.
Ich will aber anmerken, dass die Frage Krieg oder Frieden nicht von Anträgen bzw. von unserem Abstimmungsverhalten abhängt, sondern maßgeblich vom Handeln Moskaus, Washingtons, Kiews und auch Berlins. Unsere Aufgabe ist es, Druck auf die Bundesregierung zu machen, damit sie ihren Kurs korrigiert.
Bei der Wahlrechtsreform von 2023 wurde die Grundmandatsklausel abgeschafft, die eine Ausnahme zur Fünf-Prozent-Hürde war.
Unserer Meinung nach ist es entscheidend, einen Waffenstillstand zu erreichen und Verhandlungen zu ermöglichen, ohne bereits Akteuren konkrete Rollen zuzuweisen oder Verhandlungsergebnisse vorwegzunehmen, wie es der AfD-Antrag tut.