Die angeführte Beurteilung des Gesetzes teile ich nicht. Laufende Ermittlungsverfahren werden nicht wie genannt beeinträchtigt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Axel F. • 02.10.2024
Antwort von Matthias Miersch SPD • 20.10.2024
Frage von Katarina U. • 02.10.2024
Antwort von Achim Post SPD • 16.01.2025
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Frage von Martin R. • 02.10.2024
Antwort von Oliver Luksic FDP • 02.10.2024
Ein Parteienverbot ist das schärfste Schwert des demokratischen Rechtsstaats, um gegen Parteien und deren Anhänger vorzugehen, die darauf abzielen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.
Frage von Martin R. • 02.10.2024
Antwort von Thomas Lutze SPD • 02.10.2024
Ein Parteiverbot ist ein Mittel gegen die Gefahr des Rechtsextremismus, aber eben nur ein Mittel. Ein Verbot alleine wird nicht ausreichen.
Frage von Martin R. • 02.10.2024
Antwort von Esra Limbacher SPD • 23.10.2024
Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.
Frage von Martin R. • 02.10.2024
Antwort ausstehend von Christian Petry SPD