Frage von Dieter R. • 15.10.2024
Antwort ausstehend von Marlene Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist also auch bei Bürgergeld-Bezug weiter möglich eingebürgert zu werden, allerdings - außer in den oben genannten Fällen - nur auf dem Weg der Ermessenseinbürgerung.
Nicht jeder Beschluss kommt jedoch durch eine namentliche Abstimmung zustande.
Für mich waren juristische und politische Gründe ausschlaggebend, z.B. den Antrag des Abgeordneten Wanderwitz nicht zu unterstützen