Die Arbeit an dem Gesetzentwurf dauert aufgrund der Klärung einiger Fachfragen etwas länger als geplant. Das ist vor allem deshalb so bedauerlich, da es zu Recht eine große Erwartung an die Bundesregierung und den Bundestag gibt, das diskriminierende Transsexuellengesetz schnell zu überwinden und würdevolle Verfahren für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen.
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Diese parlamentarische Tradition ist älter als der Bundestag selbst. Zwischenrufe sind sogar ausdrücklich erwünscht und werden - genauso wie alle Reden - stenographiert und in den Plenarprotokollen festgehalten.
Aktuell arbeiten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gemeinsam am Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes. Sobald der Entwurf fertig ist, wird er an die queeren Verbände und die Bundesländer versendet, damit diese noch auf Veränderungsbedarfe hinweisen können.
Wir wollen nun mit einer Wahlrechtsreform das jahrelange Ringen um eine wirksame Verkleinerung des Bundestages zu einem Ergebnis führen. Daher haben wir uns Anfang Juli in den Ampelfraktionen auf ein Eckpunktepapier geeinigt.
Um die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu stärken, hat der bayerische Gesetzgeber im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) ein allgemeines Informationszugangsrecht geschaffen (vgl. Art. 39 BayDSG).