Im Grunde richtig, es sind regelmäßig nur die Abgeordneten und Minister anwesend, deren Resort Thema ist. Ausnahmen sind Abstimmungen beispielsweise.
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Ein Wahlgesetz, das die Bürgerstimme entwertet und einen im Wahlkreis direkt gewählten Kandidaten den Einzug in den Bundestag verweigert, ist nicht akzeptabel.
Eine Wahlrechtsreform meiner Ansicht nach notwendig und überfällig.
Mit der Wahlrechtsreform wollen wir einem weiteren Anwachsen des Bundestages entgegenwirken und die Zahl der Abgeordneten ab der nächsten Wahl auf das vom Grundgesetz vorgesehene Maß von 598 Abgeordneten begrenzen.
Ich finde den Vorschlag, den mein Fraktionskollege Konstantin Kuhle gemeinsam mit Sebastian Hartmann von der SPD und Till Steffen von den Grünen ausgearbeitet hat, sehr gut, weil er das wesentliche Problem löst: Die definitive Begrenzung der Bundestagssitze auf die im Bundeswahlgesetz vorgesehene Sollgröße von 598.
Die lokale Anbindung der Abgeordneten ist und bleibt wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns für die Beibehaltung der Personenwahl in den Wahlkreisen und gegen eine reine Verhältniswahl entschieden