Was ist Ihre Sichtweise zum neuen Wahlrechtsvorschlag der Ampelregierung?
Guten Tag Frau Steinmüller!
Der Wahlrechtsvorschlag der Ampelregierung schwächt aus meiner Sicht die Wahlkreise, die direkte Demokratie und fördert Parteilisten und Personen mit Partei-Proporz.
Wenn es Wahlkreise gibt, die keine/n Abgeordnete/n entsenden, ist das zudem eine erhebliche Demotivation sich politisch zu engagieren.
Warum setzen Sie sich nicht für ein Wahlrecht ein, bei dem Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, Wahlkreise größer werden oder Parteilisten von Bürgern mitbestimmt werden können?
Lieber Herr T.,
Danke für ihre Frage. Eine Wahlrechtsreform meiner Ansicht nach notwendig und überfällig. In Gesprächen in meinem Wahlkreis Berlin-Mitte, aber auch deutschlandweit, wünschen sich Bürger*innen eine Verkleinerung des Bundestags auf die Regelgröße. Eine übergroßer Bundestag lässt die Kosten steigen und die Arbeits- und Funktionsfähigkeit in den Ausschüssen lässt nach.
Mit dem aktuelle Entwurf zur Wahlrechtsreform können die Wähler*innenstimmen proportional abgebildet werden und Kandidierende mit besonders hohen Wahlerfolgen belohnt werden. Ich finde es wichtig, dass eine Reform des Wahlrechts nicht einzelne Parteien übervorteilt, sondern es eine zu einer ausgewogenen Verkleinerung kommt. Der Nicht-Ausgleich von Überhangsmandaten trifft kleinere Parteien ohne Direktmandate überproportional, das ist aus meiner Sicht nicht angemessen.
Parteilisten und Personen mit Partei-Proporz werden nicht automatisch gefördert, denn ausschlaggebend für die Mandatsvergabe ist das Wahlergebnis der Kandidierenden. Daher besteht die Motivation ein möglichst gutes Wahlergebnis zu erzielen weiterhin und fördert somit den politischen Austausch vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Hanna Steinmüller