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Daniela Kluckert
FDP
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Frage von Udo T. •

Was ist Ihre Sichtweise zum neuen Wahlrechtsvorschlag der Ampelregierung?

Guten Tag Frau Kluckert!
Der Wahlrechtsvorschlag der Ampelregierung schwächt aus meiner Sicht die Wahlkreise, die direkte Demokratie und fördert Parteilisten und Personen mit Partei-Proporz.
Wenn es Wahlkreise gibt, die keine/n Abgeordnete/n entsenden, ist das zudem eine erhebliche Demotivation sich politisch zu engagieren.

Warum setzen Sie sich nicht für ein Wahlrecht ein, bei dem Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, Wahlkreise größer werden oder Parteilisten von Bürgern mitbestimmt werden können?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich finde den Vorschlag, den mein Fraktionskollege Konstantin Kuhle gemeinsam mit Sebastian Hartmann von der SPD und Till Steffen von den Grünen ausgearbeitet hat, sehr gut, weil er das wesentliche Problem löst: Die definitive Begrenzung der Bundestagssitze auf die im Bundeswahlgesetz vorgesehene Sollgröße von 598.

In der Bundesrepublik Deutschland haben wir mit der personalisierten Verhältniswahl ein Wahlrecht, das Elemente des Mehrheitswahlrechts (bisherige Erststimme) und des Verhältniswahlrechts (bisherige Zweitstimme) kombiniert. In bestimmten Ergebniskonstellationen führt dies unweigerlich zu Verzerrungen durch Überhangmandate, die bisher durch Ausgleichsmandate geradegerückt wurden, um die Sitzanteile der Fraktionen korrekt widerzuspiegeln. Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht führt zu einem Dilemma, wenn man eine feste Begrenzung der Sitze haben will: Einhaltung des Zweitstimmenproporzes, Zuteilung des Wahlkreismandates an die Sieger in allen Wahlkreisen und Einhaltung des föderalen Proporzes. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen bisherigen Entscheidungen zur Materie immer hervorgehoben, dass die Verhältniswahl „Grundcharakter“ der Bundestagswahl ist. Dem werden wir mit unserem Entwurf gerecht, denn er garantiert ein korrektes Abbild der Sitzanteile.

Eine Verringerung der Wahlkreisanzahl ist hingegen nicht zielführend, denn sie verhindert keine Überhang- und Ausgleichsmandate. Eine signifikante Verringerung oder gar feste Begrenzung der Sitze ließe sich damit nicht erreichen. Es wäre nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bereits heute werden seit der letzten Wahlrechtsreform durch die Große Koalition 2020 drei Überhangmandate nicht ausgeglichen. Das verzerrt den Wählerwillen in erheblichem Maße, da die Sitzverteilung dann nicht mehr den Zweitstimmenanteilen entspricht, und kann daher keine praktikable und verfassungsgemäße Lösung sein.

Unser Gesetzentwurf ist der bisher einzige, der Überhang- und Ausgleichsmandate strukturell verhindert und die Regelgröße des Bundestages einhalten kann. Die Union ist herzlich eingeladen, sich konstruktiv an einer solchen Lösung zu beteiligen, mit der alle Parteien gleich viele Sitze verlieren. Bisher hat sie sich dem verweigert, da insbesondere die CSU vom Status quo erheblich profitiert.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kluckert

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