Frage von Franz W. • 18.03.2023
Antwort von Stephan Thomae FDP • 27.03.2023
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.
Es wird durch die Wahlrechtsreform weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme geben
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Wahlrechtsreform. Zunächst muss ich Ihnen selbstverständlich zustimmen: Mir war das Thema der Wahlrechtsreform in den vergangenen Wochen sehr wichtig
Die Verkleinerung des Bundestages ist lange überfällig gewesen.
Im Zukunftsvertrag zwischen CDU und Grünen ist festgelegt, dass die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rückwirkend zum 1. Januar 2018 für die beitragspflichtigen Eigentümerinnen und Eigentümer abgeschafft