Frage von Lina F. • 10.01.2024
Antwort von Klaus Holetschek CSU • 06.02.2024
Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst evident sind:
Cannabis ist eine sehr wirksame stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Droge, deren erhebliche körperliche, psychische und soziale Gefahren längst evident sind:
Das kann ich als Kinder- und Jugendärztin nicht einfach abtun und werde deshalb dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
die Maßnahmen verteilen sich auf viele Nummern und waren zudem Thema im Haushaltsauschuss.
Wir als AfD lehnen eine solche Politik nachdrücklich ab
Das Bundeswahlgesetz legt in § 15 fest: Wählbar ist, „wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.
siehe hier