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Antwort von Markus Niggemann
CDU
• 14.09.2021

da ein Abgeordneter bereits Geld vom Steuerzahler für seine Tätigkeit erhält, ist es m.E. unredlich, sich mit Lobbyismus „noch etwas hinzuzuverdienen.“ Die Kontakte für Lobbyismus haben die Abgeordneten schließlich auch erst durch ihre Abgeordnetentätigkeit erhalten.

Portrait von Monika Grütters
Antwort von Monika Grütters
CDU
• 17.09.2021

Schon heute besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit für Bewerberinnen und Bewerber, Stellenbesetzungen rechtlich anzufechten und gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, dass sachfremde Erwägungen bei der Auswahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin eine (entscheidende) Rolle gespielt haben

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