
Seit 2002 ist der Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
Seit 2002 ist der Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
Die Landwirtschaft braucht solide Wettbewerbsbedingungen und eine ausgewogene Unterstützung für konventionell wie für "ökologisch" wirtschaftende Betrieb. Das war in Sachsen zuletzt nicht so.
Alle Produkte sollten mit einem deutlichen Hinweis auf die Art der Tierhaltung (bzw. ggf. Versuche) gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher eigenverantwortlich entscheiden kann
Gemeinsamkeit in Vielfalt bedeutet, dass Menschen in ihrer Verschiedenheit – sei es die Herkunft, Religionszugehörigkeit, die Lebensgeschichte, eine Behinderung oder die sexuelle Identität – täglich dazu beitragen, dass unser Land innovativ und zukunftsfähig bleibt. Was es dafür braucht: Aufstiegschancen, Respekt im Streit, Kompromissfähigkeit und Koalitionsfähigkeit zwischen den demokratischen Parteien, in der demokratischen Mitte.
Wir wollen die Förderung deutlich umbauen: Weg von der pauschalen Flächenförderung und hin zur gezielten Honorierung gesellschaftlicher Leistungen der Landwirtschaft
Ja, der Gebrauch von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln muss reduziert werden.
Und um Gülle zu reduzieren braucht es flächengebundene Tierhaltung.