Frage von Thorsten L. • 11.07.2024
Antwort von Reinhard Bütikofer Bündnis 90/Die Grünen • 12.07.2024
Freuen Sie sich doch einstweilen daran, dass Sie ein neues Taschenmesser haben.
Freuen Sie sich doch einstweilen daran, dass Sie ein neues Taschenmesser haben.
Mir persönlich ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber unserer Verantwortung gegenüber den Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden gerecht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50, über sechs Monate alten Rindern erlaubt.
Sehr geehrte Frau D.,