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Die massiven Schäden, die derzeit und auch in Zukunft in unseren Wäldern auftreten, haben sehr vielfältige Gründe. Der Hauptgrund ist unbestritten der Klimawandel, in dem die Wissenschaft beispielsweise die Ursache für ungewöhnlich lange Trockenperioden und häufigere Extremwetterereignisse sieht, die dem Wald stark zusetzen.
Aus grüner Sicht steht die Rodung des in Rede stehenden Waldgebietes am Osterholz in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen der geplanten Abraumhalde
Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.