Frage von Heribert K. • 06.02.2024
![Monika Hohlmeier Portrait von Monika Hohlmeier](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Monika-Hohlmeier-MDEP.jpg?itok=PgpkgVVR)
Antwort ausstehend von Monika Hohlmeier CSU
Ja.
Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen
Ja!
Wir stellen uns ein System vor, dass den Grundbedarf deckt