Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Erhard J. • 31.01.2024
Portrait von Stephan Thomae
Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 27.06.2024

Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen

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