Welche Position vertreten Sie zur im Entwurf des Reformstaatsvertrags vorgesehenen Einschränkung des Online-Angebots der öffentlich-rechtlichen auf bereits ausgestrahlte Sendungen?
Guten Tag Herr Junghans,
aus dem Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Rundfunkkommission würde sich ergeben, dass die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet ausschließlich Beiträge zu bereits ausgestrahlten Sendungen veröffentlichen dürfen und dies auch nur bezogen auf einzelne Sendungen. Damit wäre es zum einen für die öffentlich-rechtlichen nicht mehr möglich, Meldungen zu "Breaking News" im Internet zu veröffentlichen, solange nicht auch bereits in einer Sendung dazu berichtet wurde. Außerdem wäre es nicht mehr möglich, Meldungen zu verschiedenen Sendungen zusammen auf einer Seite anzuzeigen, da immer der Bezug zu einer einzelnen Sendung gegeben sein müsste.
Meine Frage dazu: Sind diese Konsequenzen von den Autoren des Entwurfs beabsichtigt und gewollt und wurden auch alternative Möglichkeiten diskutiert, mit dem Thema "Presseähnlichkeit" umzugehen? Wie stehen Sie, Ihre Fraktion und die Landesregierung zu diesem Entwurf?
Vielen Dank