Frage von Johannes H. • 25.10.2023
Antwort von Gero Hocker FDP • 27.02.2024
Bei der Novellierung der Lebensmittelkontrollverordnung müssen Praktikabilität und Zweckdienlichkeit der Maßnahmen immer mitgedacht werden.
Bei der Novellierung der Lebensmittelkontrollverordnung müssen Praktikabilität und Zweckdienlichkeit der Maßnahmen immer mitgedacht werden.
Ja, das kann er - dank der Datenschutzgrundverordnung.
(ab Seite 62) kämpfen wir für eine Bundesratsinitiative aus Bayern heraus für die bundesweite Anhebung der Bagatellgrenzen zur Strafverfolgung bei Cannabisbesitz und den Ausbau an Suchtberatungs- und Präventionsangeboten.