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Vanessa Gronemann
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Frage von Anna B. •

Wird das Land Hessen irgendwann auch den Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung für seine Beamten übernehmen, wie es in anderen Bundesländern bereits möglich ist?

Derzeit rentiert sich die freiwillige GKV für Beamte in Hessen nicht, da der Arbeitgeberanteil selbst mitgetragen werden muss. Die PKV ist (bei einer Vollzeitbeschäftigung) i.d.R. günstiger.

Hintergrund meiner Frage ist die neueste Beitragserhöhung der Debeka (~ +25%). Bei steigenden Beiträgen in dieser Größenordnung und deren Unvorhersehbarkeit ist die eigene finanzielle Planung eingeschränkt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung behalten die PKV-Beiträge die gleiche Höhe wie bei einer Vollzeitbeschäftigung, während die Beiträge der GKV vom tatsächlichen Einkommen abhängen.

Steht ein Wahlmodell (PKV + Beihilfe oder GKV + Arbeitgeberanteil) für Beamte in Hessen derzeit überhaupt zur Debatte?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.


vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworten möchte.

Das Thema Sachleistungsbeihilfe wird im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD grundsätzlich benannt:

„Auch das Beihilfewesen wollen wir weiterentwickeln. Den geltenden Leistungskatalog wollen wir überprüfen und bedarfsgerecht anpassen. Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich Versicherte Beihilfeberechtigte (sog. Sachleistungsbeihilfe) werden wir evaluieren. Außerdem prüfen wir die Möglichkeit, das Bemessungssatzsystem personenbezogen auszugestalten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 62).

Wir denken jedoch nicht, dass sich daraus entnehmen lässt, dass es künftig in Hessen eine Wahlmöglichkeit zwischen individueller und pauschaler Beihilfe geben wird. Wir Grüne hätten diese befürwortet:

„Die aktuelle Benachteiligung von freiwillig gesetzlich gegenüber privat krankenversicherten Beamt*innen wollen wir abbauen. Wir werden die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen prüfen“ (Das GRÜNE Regierungsprogramm 2024–2029, S. 72).

Es bleibt also abzuwarten, ob und in welcher Form die gesetzliche Versicherung für Beamt*innen in Zukunft in Hessen geändert wird. Ich bedauere, dass sich keine eindeutige Antwort auf Ihre Frage geben lässt. Ich hoffe aber, dass ich sie dennoch hinreichend beantworten konnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Gronemann

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