(...) meines Wissens handelt es sich hier um einen Vergleich im Zusammenhang mit einem anhängigen Gerichtsverfahren zwischen Zeitungsverlegern und öffentlich rechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten. Um einer Verurteilung zuvorzukommen haben die Öffentlich-Rechtlichen angeboten diese Selbstbeschränkung in den Staatsvertrag aufzunehmen, da deren Inhalte durch die Gebührenfinanzierung einen unzulässigen finanziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Zeitungsverlegern hatten. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) im Landtag würde ich vor allem für Bürgerrechte, für mehr (man darf es kaum noch schreiben weil es zum Unwort avanciert) Transparenz und als Volksvertreter stehen. (...)
(...) Nach meinen bisherigen Erkenntnissen, kommt eine solche Betreuung für Menschen in Frage, die selber nicht mehr in der Lage sind ihren Alltag zu bewältigen, also zum Beispiel im (Wach-)Koma liegen (bitte korrigieren Sie mich gegebenenfalls). Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand mit dieser Art der Betreuung überhaupt in der Lage ist zu wählen. (...)
(...) Hieraufsollten die Gerichte und Betreuer achten. Sofern unter diesen engenVoraussetzungen dann eine Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnetwird, halte ich die Rechtsfolge des Wahlrechtsausschlusses fürgeboten. (...)
(...) Auf den Punkt: Entscheidend ist für mich die Frage: Kann ein Mensch trotz seiner Beeinträchtigungen bei einer Wahlentscheidung noch seinen eigenen freien Willen ausdrücken? Dieser Grundsatz ist meines Erachtens eine gute Leitlinie. Ich bitte um Verständnis, dass ich als Nicht-Mediziner auf eine inhaltliche Würdigung des ´Alle Angelegenheiten´ verzichten muss. (...)