Frage an Rolf Seel von Noel K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Seel,
vielen Dank für die sehr schnellen Antworten.
Meine zweite Frage bzgl. der "Gebührenfinanzierte Inhalteerstellung" betrifft nicht das Urheberrecht, sondern den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) der Bundesländer: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag und ganz konkret die Limitierung der Verweildauer von gebührenfinanzierten Inhalten (in NRW die Sendungen des WDR).
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkaenderungsstaatsvertrag108.html
Bezahlltes, produziertes und veröffentlichtes Material (Bsp WDR Tatort von vor 4 Jahren) kann doch im Internet verfügbar bleiben.
Nochmal Danke für Ihre Antworten am Sonntag Abend.:)
Mit freundlichen Grüßen
Noel Köthe
Sehr geehrter Herr Köthe,
meines Wissens handelt es sich hier um einen Vergleich im Zusammenhang mit einem anhängigen Gerichtsverfahren zwischen Zeitungsverlegern und öffentlich rechtlichen Rundfunk und Fernsehanstalten. Um einer Verurteilung zuvorzukommen haben die Öffentlich-Rechtlichen angeboten diese Selbstbeschränkung in den Staatsvertrag aufzunehmen, da deren Inhalte durch die Gebührenfinanzierung einen unzulässigen finanziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber den privaten Zeitungsverlegern hatten.
MfG
Rolf Seel