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Die Umsetzung der Kinderrechte ist durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland dementsprechend nicht hinreichend abgesichert: Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Kinder sowie ihrer Förderung und Beteiligung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung oder Kombination von Verfassungsnormen erst kompliziert gewonnen werden müssen.
Es ist eindeutig, dass im Parlament nur eine Lösung eine Mehrheit finden wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umfassend umsetzt, also die Selbstbestimmung der Menschen in den Mittelpunkt stellt mit ihrem Recht, auch über das Ende ihres Lebens zu entscheiden, und die diese Selbstbestimmung gleichzeitig wirksam vor Missbrauch und Helfern, die wirtschaftliche Interessen vor den freien Willen der Menschen stellen, schützt
Für mich ist klar: Für alle Menschen muss immer, überall und ausnahmslos der volle Schutz unseres Rechtsstaats bestehen – unabhängig von der sexuellen Identität.
Einen konkreten Zeitrahmen sowie den Umfang der mit einer Dynamisierung einhergehenden Erhöhung kann ich Ihnen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nennen.
Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.