Takis Mehmet Ali (282)
Takis Mehmet Ali
SPD
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Frage von Lars E. •

Welchen juristischen Mehrwert bieten Kinderrechte im Grundgesetz? Sind die Kinderrechte durch die UN-Kinderrechtskonvention nicht ohnehin schon bindend?

Takis Mehmet Ali (282)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,

im letzten Ergänzungsbericht zum Staatenberichtsverfahren der UN heißt es diesbezüglich:

„Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern, 1. die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, gemäß der Empfehlung 10 aus den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses von 2014. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Kinderrechte subjektiv einklagbare Rechtsansprüche begründen und sowohl den Vorrang des Kindeswohls als auch Beteiligungsrechte, ein kindspezifisches Recht auf Entwicklung und den Schutz- und Förderauftrag beinhalten.“

Dieser Aufforderung fühlen wir uns verpflichtet: Wie weiter ausgeführt wird, finden Kinder zwar Erwähnung, sind jedoch als originäre Rechtssubjekte nicht ausdrücklich benannt, sondern lediglich Regelungsgegenstand des Artikels 6 Grundgesetz. Die Umsetzung der Kinderrechte ist durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland dementsprechend nicht hinreichend abgesichert: Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Kinder sowie ihrer Förderung und Beteiligung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung oder Kombination von Verfassungsnormen erst kompliziert gewonnen werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.unicef.de/_cae/resource/blob/202058/eebcc2a92d857ea830d84c9b6eb3ca40/die-umsetzung-der-un-kinderrechtskonvention-in-deutschland-data.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Takis Mehmet Ali

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