Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen. Wir werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Kognitiven und oder psychischen Beiträchtigungen berücksichtigen.
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Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.
Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen in Bezug auf Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus nennen.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Gesetz keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren hat
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab: Bislang musste ein:e Richter:in über den Antrag eines Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden.
Sie können sich allerdings sicher sein, dass ich mich als queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion vehement für ein möglichst barrierearmes und diskriminierungsfreies Gesetz einsetze, bei dem alle Grundrechte von TIN-Personen gewahrt werden.