Frage von Michael K. • 23.05.2022
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. November 2019 die bis dahin geltende Sanktionspraxis für verfassungswidrig erklärt und die Anwendung von Sanktionen stark eingeschränkt.
Grundsätzlich muss das Ziel sein, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Die Ampel hat sich auf ein Sanktionsmoratorium - Leistungskürzungen in Hartz IV werden befristet ausgesetzt - und eine Bürgergeld-Reform geeinigt.