Wann werden die Menschenrechte in Deutschland wieder hergestellt?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.11.2019 ein Urteil zu „Hartz4“ verkündet. Hiernach verstoßen Teile von „Hartz4“ gegen die Art. 1 Abs 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar...) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 (Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.)
Bisher hat keine Partei gegen dieses Urteil etwas Konkretes, Nachhaltiges unternommen. Der Schuldspruch besteht seit über drei Jahren.
Sehr geehrter Herr. K.
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. November 2019 die bis dahin geltende Sanktionspraxis für verfassungswidrig erklärt und die Anwendung von Sanktionen stark eingeschränkt. Damit sind drastische Leistungskürzungen (Minderungen um 60 Prozent) oder gar Streichungen nicht mehr möglich.
Dieses Urteil hat uns Grüne in unserer kritischen Haltung gegenüber der Sanktionspraxis nur bestätigt. Wir wollen ein soziales Sicherungsnetz, das vor Armut schützt und die Potenziale der Menschen und ihre individuelle Unterstützung in den Mittelpunkt stellt. Nach intensiven Gesprächen hat sich die Ampel auf ein Sanktionsmoratorium geeinigt. Demnach werden Leistungskürzungen in Hartz IV befristet ausgesetzt. Anders als in der ursprünglichen Entwurfsfassung vorgesehen, wird das Moratorium nicht nur bis Ende des Jahres, sondern volle zwölf Monate gelten. In dieser Zeit wird es so gut wie keine Leistungskürzungen geben. Lediglich bei mehrfachen Terminversäumnissen sind Kürzungen möglich, aber nur maximal 10 Prozent der monatlichen Leistungen. Bisher konnte deutlich mehr, bis zu 30 Prozent der Leistungen, gestrichen werden.
Das ist ein grüner Erfolg. Das Sanktionsmoratorium ist ein erster Schritt in Richtung des neuen Bürgergeldes, das die Ampel derzeit erarbeitet. Mit dem Bürgergeld stärken wir Menschen in Zeiten des Wandels und geben angesichts großer Veränderungen der Arbeitswelt Sicherheit und eröffnen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben. In den nächsten zwölf Monaten werden wir die bisherigen Sanktionen evaluieren und uns auf eine Neuregelung im Rahmen der Bürgergeld-Reform verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Haßelmann