Frage von Petra R. • 04.09.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
laut Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition , ist das Ziel, das Weisungsrecht zu überarbeiten und an die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anzupassen.
Zu 1.) Nein.
Zu 2.) Nein.
Urteilsbegründungen der obersten deutschen Gerichte können inzwischen gefilmt bzw. live übertragen werden Das halte ich für sinnvoll, denn die Justiz soll natürlich insbesondere höchstrichterliche Entscheidungen, die weitreichende Auswirkungen haben, für die Öffentlichkeit verständlich und nachvollziehbar begrünen.
Mein Team und ich arbeiten an netzpolitischen und digitalen Themen auf europäischer Ebene wie z.B. dem "Digitale-Dienste-Gesetz" (Digital Services Act) oder auch der „Chatkontrolle".