1. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass § 146 GVG abgeschafft wird? 2. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass Gerichtsverhandlungen live im Fernsehen übertragen werden können?
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
über Ihre Antworten würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Sehr geehrter Herr J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre beiden Fragen.
Zu Frage 1:
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut, betrifft jedoch als solche im Sinne unserer Rechtsordnung die Richterschaft, Art. 97 Abs. 1 GG i. V. m. § 25 DRiG. Die Richter sind diejenigen, die die Spruchkörper besetzen und damit die dritte Gewalt im Staat („Judikative“, rechtsprechende Gewalt) ausüben. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege, Herrin des Ermittlungsverfahrens und verantwortliche Stelle für die Strafvollstreckung erfolgt als „Justizbehörde“ nach Recht und Gesetz. Seitens der CDU/CSU-Fraktion besteht ein großes Vertrauen in die EUGH-konforme Umsetzung des Weisungsrechts.
Zu Frage 2:
Inzwischen ist es möglich, dass Urteilsbegründungen des BGH gefilmt beziehungsweise live übertragen werden können, § 169 Abs. 3 GVG. Die Gerichtsverhandlungen selbst sind grundsätzlich öffentlich, die vollständige Live-Übertragung jedoch – aus meiner Sicht zurecht – unzulässig, § 169 Abs. 1 S. 1 und 2 GVG.
Denn sollten Gerichtsverhandlungen einem potentiellen Millionenpublikum gegenüber live übertragen werden, bestünde die Gefahr, dass nicht nur die Parteien bzw. (Verfahrens-)Beteiligten nicht mehr unbefangen auftreten, sondern auch Zeugen und Sachverständige.
Dies gilt sowohl in die eine, wie auch in die andere Richtung: dass Beteiligte oder deren gerichtliche Vertreter entweder eingeschüchtert und dadurch in besonderer Weise gehemmt sind, oder aber meinen, sich öffentlich produzieren zu müssen. Der Gerichtssaal muss in unserem Rechtsstaat gleichwohl immer auch ein geschützter Raum sein für Zeugen, Opfer und vor allem für die besonders schützenswerten Opferzeugen.
Außerdem wäre die Folge, dass sich Gerichtsverhandlungen, die der Wahrheitsfindung dienen, von der Wahrheitsfindung zu entfernen drohen und zu einer „Show“ verkommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Ziemiak