Frage von Norbert M. • 30.03.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
das Verfahren ist in der Abstimmung mit den Bundesländern . Es betrifft ja weitestgehend die Länder (auch nicht alle Bundesländer) und deren Finanzverantwortung. Insofern wird der Prozess sicherlich noch eine ganze Zeit in Anspruch nehmen.
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder auch eine Absenkung des Rentenniveaus wird es mit uns nicht geben.