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Dirk Heidenblut
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Frage von Manfred K. •

Wie weit ist der im Koalitionsvertrag vorgesehene Entwurf zur verfassungsrechtlich seit 1949 zwingend vorgesehenen Ablösung der Kirchenleistungen und wie hoch ist der vorgesehene Betrag?

Sehr geehrter Herr Heidenblut.
Ich halte es für einen Skandal, daß jahrzehntelang eine Institution für durch ein Feudalsystem abgepreßtes Vermögen abgefunden wird.
Für diesen über 200 Jahre alten Tatbestand werden anstandslos Beträge in Milliardenhöhe geleistet.
Bei deutlich jüngeren Sachverhalten, siehe Drittes Reich und Kolonialzeit, bei denen in deutschem Namen tatsächlich menschlicher und materieller Schaden zugefügt wurde, zierten sich alle Regierungen bei deutlich kleineren Beträgen.
Gerade heute, da die Angehörigen der Amtskirchen keine Mehrheit mehr bilden, wäre es an der Zeit, Zeichen zu setzen und die komplette Trennung von Kirche und Staat zu vollenden, also auch die Erhebung der Steuern nicht mehr im Auftrag durchzuführen.
Gruß
M. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

das Verfahren ist in der Abstimmung mit den Bundesländern . Es betrifft ja weitestgehend die Länder (auch nicht alle Bundesländer) und deren Finanzverantwortung. Insofern wird der Prozess sicherlich noch eine ganze Zeit in Anspruch nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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