Frage von Daniel S. • 28.03.2024
Das LfF schreibt, dass die Beamten in Bayern durch die fiktive Anrechnung eines Partnereinkommens wieder angemessen Alimentiert werden. Wo Ausgleich Beantragen?
Guten Tag,
Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10.03.2023 soll der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 dienen. Hierbei wird auf das Mehrverdienermodel verwiesen und durch die Anrechnung eines Partnereinkommens seien die Beamten angemessen Alimentiert.
Logische Konsequenz ist, wenn das Einkommen des Partners erheblich niedriger ist, dass nicht angemessen Alimentiert wird und das Urteil vom 4. Mai 2020 somit auch nicht umgesetzt wird.
Deshalb die Frage, wo und wie in Bayern der Differenzbetrag zum fiktiven Partnereinkommen beantragt werden kann?
Vielen Dank.
Antwort ausstehend von Albert Füracker CSU