Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Andreas G. • 20.10.2016
Portrait von Uwe Feiler
Antwort von Uwe Feiler
CDU
• 05.11.2016

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.10.2016. In der Tat hat der BFH mit seinem Urteil vom 01.06.2016 (X R 17/15) entschieden, dass Erstattungen, die eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten zahlt, nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindern. (...)

Portrait von Alexander Radwan
Antwort von Alexander Radwan
CSU
• 11.04.2017

(...) Fortan gilt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung zu mindern. (...)

Portrait von Emmi Zeulner
Antwort von Emmi Zeulner
CSU
• 23.02.2017

(...) Dabei ging es um Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen belohnen ihre Mitglieder mit einer Bonuszahlung, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten oder bestimmte kostenfreie Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt sah in diesem Zuschuss der Krankenkassen eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen und minderte entsprechend die abziehbaren Sonderausgaben. (...)

Portrait von Hans-Ulrich Krüger
Antwort von Hans-Ulrich Krüger
SPD
• 20.10.2016

(...) Wahlperiode mit der Untersuchung von Gestaltungsmodellen der Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag beauftragt, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Insbesondere sollen die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug. (...)

E-Mail-Adresse