Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Andreas G. • 20.10.2016
Antwort von Uwe Feiler CDU • 05.11.2016 (...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19.10.2016. In der Tat hat der BFH mit seinem Urteil vom 01.06.2016 (X R 17/15) entschieden, dass Erstattungen, die eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms dem Krankenversicherten zahlt, nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge mindern. (...)
Frage von Andreas G. • 20.10.2016
Antwort von Ingrid Arndt-Brauer SPD • 03.04.2017 (...) ein Nichtanwendungserlass zu dem von Ihnen angesprochenem Urteil vom 1. Juni 2016 - X R 17/15 - ist nicht beabsichtigt. (...)
Frage von Andreas G. • 20.10.2016
Antwort von Alexander Radwan CSU • 11.04.2017 (...) Fortan gilt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung zu mindern. (...)
Frage von Andreas G. • 20.10.2016
Antwort von Emmi Zeulner CSU • 23.02.2017 (...) Dabei ging es um Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen belohnen ihre Mitglieder mit einer Bonuszahlung, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten oder bestimmte kostenfreie Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt sah in diesem Zuschuss der Krankenkassen eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen und minderte entsprechend die abziehbaren Sonderausgaben. (...)
Frage von Petra W. • 17.10.2016
Antwort ausstehend von Gregor Gysi Die Linke Frage von Juergen V. • 13.10.2016
Antwort von Hans-Ulrich Krüger SPD • 20.10.2016 (...) Wahlperiode mit der Untersuchung von Gestaltungsmodellen der Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag beauftragt, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Insbesondere sollen die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug. (...)