(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Freien Demokraten haben bezüglich einer Verfassungsbeschwerde nichts geplant. Wir gehen aber davon aus, dass die Regelung zeitnah beim Bundesfinanzhof landet, und sich die Richter damit auseinandersetzen werden. (...)
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(...) Ich gehe gerne darauf ein. Dabei kann ich dankenswerterweise auch auf Formulierungen aus dem Bundesfinanzministerium zurückgreifen. In einigen Fällen erinnert meine Antwort stark an Antworten auf ähnliche Fragen bei Abgeordnetenwatch, weil schon die Fragen dicht beieinander liegen. (...)
(...) Ergänzung: "Besser", da es dank der Fraktion von CDU/CSU überhaupt eine Kappungsgrenze hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Verlusten gibt (...)
(...) Für Kapitalanleger mit einem Anlagevolumen bis 10.000 Euro bleibt bei Eintritt des Totalverlustes der Anlage die Verlustberücksichtigung mit anderen Termingeschäften und Stillhaltergeschäften aber in vollem Umfang möglich. Insofern teile ich Ihre Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit nicht. (...)
(...) Trotzdem bin ich überzeugt, dass wir mit der jetzigen Finanztransaktionssteuer den konkreten Einstieg für ein jahrelanges Herzensthema schaffen. Dadurch dass die Steuer nur einmalig den Kauf von Aktien besteuert, nicht aber den Besitz, werden private Anleger, die ihre Aktien, zum Beispiel als Altersvorsorge, meist lange halten kaum belastet. (...)
(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)