Frage an Frank Steffel von ingo m. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Steffel,
vielen Dank für Ihre Antwort zur gekappten Anrechenbarkeit von Verlusten aus Termingeschäften. Leider gehen Sie überhaupt nicht auf meine Fragen ein. Ich möchte sie daher nochmals ( in Kurzform) wiederholen:
a.) Ist Ihnen bekannt, dass die Neuregelung zu ESt-Sätzen von mehreren Hundert Prozent führen kann und sogar Verluste zukünftig besteuert werden?
b.) Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die verfassungsrechtliche Qualität dieser Regelung? (Willkürverbot, Leistungsfähigkeitsprinzip?)
Eine Frage möchte ich ergänzen:
Warum ist die neue Regelung - wie sie schreiben - "besser" als die bisherige Verwaltungspraxis (, die die Anrechenbarkeit ja vollumfänglich vorsah....)?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Moll
Sehr geehrter Herr Moll,
für Ihre Frage über das Portal Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen und antworte gerne:
Bezüglich Ihrer Nachfrage bzw. den Konkretisierungen in Ihren Fragen habe ich die seit Anfang des Jahres andauernde Diskussion abwarten wollen, bevor ich Ihnen einen aktuellen Sachstand geben kann.
zu a) Verluste werden über einer Kappungsgrenze von 10.000 Euro besteuert. Die CDU/CSU hat darauf gedrungen, dass es überhaupt eine steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten bis 10 TEU gibt.
zu b) Der Deutsche Bundestag, das Parlament, debattiert und beschließt Gesetze. Die Beurteilung einer Verfassungsmäßigkeit obliegt einem anderen Verfassungsorgan, speziell der Einschätzung durch Fachjuristen.
Ergänzung: "Besser", da es dank der Fraktion von CDU/CSU überhaupt eine Kappungsgrenze hinsichtlich der Anrechenbarkeit von Verlusten gibt. Die Intention des BMF war es, jegliche Verluste von einer Anrechenbarkeit auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Steffel