Nachdem ein Konsens auf internationaler Ebene schnell gescheitert war, haben wir die Erwartung, dass eine gemeinsame europäische Lösung für eine Finanztransaktionsteuer im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit von 10 europäischen Ländern gefunden werden wird
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(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)
(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. (...)
(...) Jetzt kommt's: Mit der nunmehr getroffenen Regelung können Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)
(...) Darüber hinaus ist auch die Schlechterstellung betrieblicher Verluste aus Termingeschäften gegenüber sonstigen betrieblichen Verlusten gerechtfertigt. Denn bei Termingeschäften handelt es sich um hochspekulative und damit besonders risikobehaftete Geschäfte (...)
(...) Ich habe aber als Ihr Bundestagsabgeordneter eine Initiative eingeleitet, mit der wir das Vorhaben von Finanzminister Olaf Scholz stoppen wollen, mit der geplanten Finanztransaktionssteuer Kleinanleger zu belasten und Hedgefonds zu verschonen. Ein solcher Ansatz ist aus meiner Sicht sozial ungerecht und schadet so der langsam wachsenden Aktienkultur in Deutschland, die wir mit Blick auf die Altersvorsorge der Deutschen stärken, nicht schwächen sollten. (...)