Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von André S. • 20.01.2020
Antwort von Konstantin von Notz Bündnis 90/Die Grünen • 24.02.2020 (...) Ihren Unmut über das Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition können wir als grüne Bundestagsfraktion gut verstehen. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das sogenannte "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, welches kurze Zeit vorher vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche vollständig auszuschließen. (...)
Frage von Peter F. • 20.01.2020
Antwort von Klaus-Peter Willsch CDU • 27.04.2020 (...) Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus (...)
Frage von Gerda M. • 19.01.2020
Antwort von Johannes Kahrs SPD • 20.01.2020 (...) Zukünftig wird es ein Onlineregister geben und die regelmäßige Abfrage durch Hausärzte zur Organspendebereitschaft kann dazu beitragen, dass Menschen (stärker als heute) bei diesem wichtigen Thema sensibilisiert werden. (...)
Frage von Artur G. • 19.01.2020
Antwort von Anna Christmann Bündnis 90/Die Grünen • 17.02.2020 (...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Einkommensteuergesetzes erfolgte, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. (...)
Frage von Artur G. • 19.01.2020
Antwort von Karin Maag CDU • 28.01.2020 (...) Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)
Frage von Artur G. • 19.01.2020
Antwort ausstehend von Lothar Maier AfD