Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
• 24.02.2020

(...) Ihren Unmut über das Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition können wir als grüne Bundestagsfraktion gut verstehen. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das sogenannte "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, welches kurze Zeit vorher vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche vollständig auszuschließen. (...)

Frage von Peter F. • 20.01.2020
Portrait von Klaus-Peter Willsch
Antwort von Klaus-Peter Willsch
CDU
• 27.04.2020

(...) Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus (...)

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort von Johannes Kahrs
SPD
• 20.01.2020

(...) Zukünftig wird es ein Onlineregister geben und die regelmäßige Abfrage durch Hausärzte zur Organspendebereitschaft kann dazu beitragen, dass Menschen (stärker als heute) bei diesem wichtigen Thema sensibilisiert werden. (...)

Portrait von Anna Christmann
Antwort von Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 17.02.2020

(...) Die von Ihnen angesprochene Änderung des Einkommensteuergesetzes erfolgte, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. (...)

Portrait von Karin Maag
Antwort von Karin Maag
CDU
• 28.01.2020

(...) Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)

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