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Annalena Baerbock
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Frage von Mehmet K. •

Frage an Annalena Baerbock von Mehmet K. bezüglich Finanzen

Finden Sie es richtig das Arbeitnehmer durch die Dienstwagenförderung bei der CO2 Bepreisung außenen vor sind, da der Arbeitgeber die Betankung bezahlt und dennoch auch eine Prokopf Erstattung bekommen sollen und dabei ist benfalls nicht zu vergessen, da die noch nicht einmal den tatsächlichen geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Wie passt das mit dem Grundgesetz zusammen, wo vor dem Gesetz alle gleich sind?

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Sehr geehrter Herr Korkmaz,

insgesamt wollen wir das Dienstwagenprivileg verändern. Jahr für Jahr subventioniert Deutschland mit über 50 Milliarden Euro umweltschädliches Verhalten, zum Beispiel große schmutzige Dienstwagen. Dieses Geld wollen wir gezielt für Klimaschutz verwenden. Deswegen muss diese und weitere umweltschädliche Subventionen abgebaut werden und stattdessen die nötige Weichenstellung hin zu umwelt- und klimafreundlichen Technologien vorgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nein, wir finden das nicht richtig. Wir Grüne setzen uns deshalb für eine sozial-ökologisch gerechte Umgestaltung der Dienstwagenbesteuerung ein. Wir wollen dazu die Dienstwagenbesteuerung an dem tatsächlichen CO2-Ausstoß der Dienstwagen orientieren. Dazu soll ein CO2-Zielwert zugrunde gelegt werden, beginnend mit dem EU-Flottengrenzwert für das Jahr 2021 von 95 g CO2/km. Dieser CO2-Zielwert wird entsprechend der EU-Vorgaben zu CO2-Einsparzielen für Neuwagen bis zum Jahr 2030 schrittweise abgesenkt. Wir wollen zudem die Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen mit verbrennungsmotorischem Antrieb (geldwerter Vorteil) so ändern, dass sich die Besteuerung bzw. der geldwerte Vorteil ab einem CO2-Ausstoß oberhalb dieses jeweiligen CO2-Zielwerts für Neuwagen mit steigendem CO2-Ausstoß entsprechend erhöht. Weiterhin wollen wir die steuerliche Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen so ändern, dass der Anteil der steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machenden Kosten für Dienstwagen (Abschreibungen, Benzin, Reparaturen etc.) bei Überschreiten des jeweiligen CO2-Zielwertes für Neuwagen mit steigendem CO2-Ausstoß linear verringert wird. Der Betriebsausgabenabzug wird dann vollständig versagt, wenn die CO2-Emissionen mehr als das Anderthalbfache des jeweiligen EU-Zielwerts betragen. Bei einem CO2-Ausstoß bis maximal in Höhe des EU-Zielwerts sind die Betriebsausgaben weiterhin vollständig abzugsfähig.

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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