Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Klaus-Dieter Gröhler
Antwort von Klaus-Dieter Gröhler
CDU
• 11.02.2020

(...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)

Portrait von Christoph de Vries
Antwort von Christoph de Vries
CDU
• 30.03.2020

(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. (...)

Portrait von Niels Annen
Antwort von Niels Annen
SPD
• 10.06.2020

(...) Darüber hinaus ist auch die Schlechterstellung betrieblicher Verluste aus Termingeschäften gegenüber sonstigen betrieblichen Verlusten gerechtfertigt. Denn bei Termingeschäften handelt es sich um hochspekulative und damit besonders risikobehaftete Geschäfte (...)

Portrait von Christoph Ploß
Antwort von Christoph Ploß
CDU
• 27.01.2020

(...) Ich habe aber als Ihr Bundestagsabgeordneter eine Initiative eingeleitet, mit der wir das Vorhaben von Finanzminister Olaf Scholz stoppen wollen, mit der geplanten Finanztransaktionssteuer Kleinanleger zu belasten und Hedgefonds zu verschonen. Ein solcher Ansatz ist aus meiner Sicht sozial ungerecht und schadet so der langsam wachsenden Aktienkultur in Deutschland, die wir mit Blick auf die Altersvorsorge der Deutschen stärken, nicht schwächen sollten. (...)

Portrait von Rüdiger Kruse
Antwort von Rüdiger Kruse
CDU
• 05.02.2020

(...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. Dabei ist die Verlustverrechnung auf jährlich 10.000 Euro beschränkt. (...)

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