Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Sabine R. • 24.01.2020
Antwort von Klaus-Dieter Gröhler CDU • 11.02.2020 (...) Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können. (...)
Frage von Sabine R. • 24.01.2020
Antwort von Christoph de Vries CDU • 30.03.2020 (...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. (...)
Frage von Sabine R. • 24.01.2020
Antwort von Johannes Kahrs SPD • 30.01.2020 (...) Jetzt kommt's: Mit der nunmehr getroffenen Regelung können Verluste aus Termingeschäften nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. (...)
Frage von Sabine R. • 24.01.2020
Antwort von Niels Annen SPD • 10.06.2020 (...) Darüber hinaus ist auch die Schlechterstellung betrieblicher Verluste aus Termingeschäften gegenüber sonstigen betrieblichen Verlusten gerechtfertigt. Denn bei Termingeschäften handelt es sich um hochspekulative und damit besonders risikobehaftete Geschäfte (...)
Frage von Sabine R. • 24.01.2020
Antwort von Christoph Ploß CDU • 27.01.2020 (...) Ich habe aber als Ihr Bundestagsabgeordneter eine Initiative eingeleitet, mit der wir das Vorhaben von Finanzminister Olaf Scholz stoppen wollen, mit der geplanten Finanztransaktionssteuer Kleinanleger zu belasten und Hedgefonds zu verschonen. Ein solcher Ansatz ist aus meiner Sicht sozial ungerecht und schadet so der langsam wachsenden Aktienkultur in Deutschland, die wir mit Blick auf die Altersvorsorge der Deutschen stärken, nicht schwächen sollten. (...)
Frage von Sabine R. • 24.01.2020
Antwort von Rüdiger Kruse CDU • 05.02.2020 (...) Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. Dabei ist die Verlustverrechnung auf jährlich 10.000 Euro beschränkt. (...)