(...) Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes ist Folgendes zu sagen: Es steht völlig außer Frage, dass die Union andere, von der traditionellen Lebensform der Ehe abweichende, Lebensentwürfe respektiert und akzeptiert. Eingetragene Lebenspartnerschaften aber mit denselben Privilegierungen auszustatten, wie sie nach unserem Grundgesetz der Ehe vorbehalten sind, ist kein Beleg für den Gleichheitsgrundsatz, sondern vielmehr eine Aushöhlung der Institution der Ehe. Außerdem fordert Artikel 3 des Grundgesetzes nur, Gleiches gleich zu behandeln. (...)
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(...) Ihre Frage, ob ich persönlich die Gleichstellung befürworte, kann ich bejahen. Sollten deutliche Verbesserungen für Lebenspartner mit der Union nicht machbar sein, hoffe ich auf neue Mehrheiten in Bund und Ländern. (...)
(...) die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits im Juni 2006 einen dementsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftssteuerrechts auf Bundestagsdrucksache 16 / 2087 in den Deutschen Bundestag eingebracht. Vor allem setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Freibeträge für Lebenspartner im Erbschaftssteuerrecht Anwendung finden, d.h. es sollen künftig hinsichtlich der Steuerbefreiungen, der Steuerklassen, der persönlichen Freibeträge, des besonderen Versorgungsfreibetrages und der vermögensrechtlichen Auswirkungen die gleichen Regelungen wie bei Ehegatten gelten. (...)
(...) Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft im August 2001 ist in Deutschland ein rechtlicher Rahmen für gleichgeschlechtliche Beziehungen geschaffen worden. Auf Wunsch kann ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden, wovon Sie anscheinend auch Gebrauch gemacht haben. (...)
(...) Es kann nicht sein, dass Lesben und Schwule in vielen Bereichen die gleichen Pflichten wie heterosexuelle Ehepartner haben, aber nicht die gleichen Rechte. Ich versichere Ihnen, dass ich mich persönlich dafür einsetzen werde - insbesondere bei der anstehenden Debatte um das Erbschaftssteuerrecht - die rechtliche Gleichstellung von schwulen und lesbischen Menschen zu erreichen. Ich bin sicher, dass sich auch die Union vor dem Hintergrund veränderter Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft einer solchen Diskussion stellen muss. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil von 2002 dem Gesetzgeber den Rücken für eine moderne Gleichstellungspolitik gestärkt. Nach wie vor steht dem ein insbesondere vom Koalitionspartner propagiertes konservatives Familienbild entgegen, das die Privilegierung der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften erhalten will. (...)