(...) Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie formuliert, beinhaltet ein klares Abstandsgebot der Familie gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens, die nicht der Kindererziehung dienen. Dieser graduelle Unterschied soll meiner Meinung nach auch bestehen bleiben. (...)
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(...) Ich kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Grundsätzlich besteht für Beamte keine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Beamten ist freigestellt, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. (...)
(...) Davon abgesehen bin ich natürlich gegen eine Diskriminierung der Homosexuellen und für Toleranz und Akzeptanz. Aber: Es ist noch keine Diskriminierung, Homosexuelle und Familien nicht gleich zu behandeln. (...)
(...) Da die rot-grüne Bundesregierung 2004 nicht sicher davon ausgehen konnte, ob und wie der russische Staat seine bestehenden Schulden bedienen würde, wurde ein unkonvetioneller Weg des Verkaufs der Forderungen gewählt. Über die Aris-Gesellschaft wurden mit Hilfe von Goldmann-Sachs 5 Mrd. (...)
(...) Grund II: Die polarisierenden Diskussionen um die „Homo-Ehe“, die uns jahrelang begleitet haben, sind zur Ruhe gekommen. Falsche Entgegensetzungen, die in alle Richtungen verletzenden Missverständnissen Vorschub leisteten, haben ihre Wucht eingebüßt. (...)