Frage an Garrelt Duin von Oliver S. bezüglich Finanzen
Ihre Antwort auf den Beitrag von Herrn Brenk ist sehr ausführlich, beantwortet aber nicht die Frage, warum Beamte privat versichert sein und warum sie keine Beiträge zu den anderen Sozialversicherungen leisten müssen. Vielmehr doktert die Politik ab und zu mal an einem unübersichtlichen Regelwerk herum, um die Gemüter zu beruhigen.
Beamte zahlen einen festen Beitrag, unabhängig von ihrem Einkommen. In Bayern erhalten die Staatsdiener in diesem Jahr eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, das entspricht einem Anstieg von ca. 3,6 Prozent für Sozialversicherungspflichtige. An den Beiträgen zur Krankenkasse ändert sich aber nichts. Es wäre einmal interessant zu erfahren, welchen Anteil die Gesundheitskosten der Beamten an ihrem Einkommen haben.
Auch das Argument, Privatkrankenkassen subventionierten die gesetzlichen, ist schief: Sowohl die Beamtengehälter als auch die Beihilfen sind Steuergelder. Alle Steuerzahler verhelfen somit den privaten Krankenkassen zu fetten Gewinnen und niedrigen Beiträgen.
Was spricht denn dagegen, dass Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenkasse einzahlen?
Die Gehaltsstruktur im öffentlichen Dienst ist, gegenüber den Sozialversicherungspflichtigen, ungerecht. Oder warum bezahlt man einen Oberamtsrat wie einen Piloten der Lufthansa? Der hat keinen absolut sicheren Arbeitsplatz bis zur Frührente.
Beamte werden wie man weiß nicht nach Leistung, sondern nach Alter bezahlt. Oberstudienrat wird man nicht, weil man besonders qualifiziert ist. Man ist nur älter. Und 12 Wochen hochbezahlten Urlaub hat der Herr Studienrat nicht, weil er so lange ausspannen muss, sondern weil die Kultusbürokratie nicht weiß, was man mit ihm in dieser Zeit machen soll.
Warum in Gottes Namen verteidigen die Politiker mit aller Gewalt dieses Regelwerk aus Kaiser Wilhelms Zeiten? Vielleicht wegen persönlicher Betroffenheit?
Sehr geehrter Herr Scherer,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema Versicherungspflicht von Beamten.
Ich kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich besteht für Beamte keine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Beamten ist freigestellt, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern.
In der privaten Krankenversicherung werden im Krankheitsfall bis zu 50 % der Kosten durch den Staat bzw. das zuständige Bundesland übernommen. In der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen diese Beihilfen durch die Länder.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den Debatten zur Gesundheitsreform ihre Position für eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte, in der die staatlichen Beihilfen dennoch gezahlt werden, deutlich gemacht und sich hierfür in den Verhandlungen mit der CDU/CSU eingesetzt. Der Vorschlag der SPD konnte gegen die Stimmen der CDU/CSU- Fraktion in der Gesundheitsreform jedoch nicht umgesetzt werden.
Die Pflicht zu einer gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte wird aus mehreren Gründen nicht gesetzlich fixiert. Der Hauptgrund liegt in den finanziellen Mehrbelastungen für die Bundesländer.
Im Falle der gesetzlichen Versicherung würden die Länder als Arbeitgeber den gängigen Regelsatz zu den gesamten Versicherungsbeiträgen der Beamten übernehmen. Bei einer privaten Krankenversicherung zahlen die Bundesländer jedoch nur im Krankheitsfall eine Beihilfe von bis zu 50%. Die monatlichen Versicherungsbeiträge werden von den Beamten selbst gezahlt.
Wie bereits in dem Antwortschreiben an Herrn Brenk erwähnt, werden rentenrechtliche Regelungen grundsätzlich wirkungsgleich in das Beamtenversorgungsrecht übernommen. Beamtenpensionen unterliegen zudem einer stärkeren Besteuerung als die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.
In der sozialen Pflegeversicherung müssen die Beamten außerdem Leistungseinschränkungen, Kostendämpfungspauschalen und zusätzliche Selbstbehalte hinnehmen, beispielsweise durch die Einschränkungen der Beihhilfeleistungen zum Zahnersatz, die zum 1. Januar 2005 durch das Bundesministerium des Innern festgelegt wurden. Es gibt also keinen Grund zur der Annahme, die Beamtenschaft werde durch die verschiedenen Regelungen zu den Sozialversicherungen gegenüber den Arbeitnehmern bevorteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Garrelt Duin, MdB