Frage von Dirk-Hancord D. • 21.10.2022
Antwort ausstehend von Eugen Schmidt AfD
Als Ausgleich für das sog. "Dieselprivileg" ist die Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge höher.
Die Problematik, dass es Gruppen gibt, die vom Gesetz zur Auszahlung einer Energiepreispauschale nicht abgedeckt wurden, ist uns bekannt.
Die Änderung des Bewertungsgesetzes ist zwingend und überfällig, um zu aktuellen Verkehrswerten zu gelangen. Denn nach dem Urteil des BVerfG muss zur Erbschaftbesteuerung der Verkehrswert herangezogen werden.
Ich sehe hier zunächst den Eigentümer des Unternehmens in der Pflicht.