Jahressteuergesetzt 2022: Wie sehen die "neuen"Stellschrauben - hier : z.B.Bewirtschaftungskosten, Lebensdauer , Prozenteffekte usw, usw. - im Entwurf aus .?
Sehr geehrter Herr Steiniger,
der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht eine drastische Erhöhung der Erbschaft-und
Schenkungssteuer für viele Immobilien vor. Insbesonders bei Wohnhäuser + ETW + EFH .
Wie sehen die "neuen"Stellschrauben - hier : z.B.Bewirtschaftungskosten, Lebensdauer ,
Prozenteffekte usw, usw. - im Entwurf aus .? Seit 2o1o wurden die Freibeträge nicht mehr den
Marktpreisen angepasst. !! Wo war hierbei die CDU ??
Ich bitte möglichst umgehend- wegen Übertragungsverträge bis zum 31.12.2o22 - um Auskunft.
Steuerberatungsgesellschaft Johannes Gehlen & Partner ,57632 Flammersfeld
hier. Johannes Gehlen , Steuerberater+Rechtsbeistand ( seit 55 Jahre CDU Mitglied)
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Änderung des Bewertungsgesetzes ist zwingend und überfällig, um zu aktuellen Verkehrswerten zu gelangen. Denn nach dem Urteil des BVerfG muss zur Erbschaftbesteuerung der Verkehrswert herangezogen werden.
Die geplanten Änderungen im JStG betreffen nun vor allem die Bewertung von Erbbaurechtsfällen, von Fällen von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden, aber tatsächlich auch Änderungen im Ertrags- und Sachwertverfahren, die tendenziell zu einem höheren, realistischeren Wert des Grundbesitzes führen werden. Die konkreten Auswirkungen lassen sich schlecht abschätzen. Da uns die Brisanz der vorgelegten Änderungen bewusst ist, haben wir für die Anhörung zum JStG am 7.11. eine Sachverständige von Haus & Grund geladen und werden im Schwerpunkt diese zum Thema befragen.
Bis jetzt ist es aber nicht absehbar, dass es in der Ampel Bewegung gibt, die Erbschaftsteuer-Freibeträge zu erhöhen. Die SPD hat sich in den letzten beiden Wahlperioden hier immer wieder blockiert, obwohl die CDU/CSU-Fraktion Anpassungen der Freibeträge gefordert hat. Wir werden im parlamentarischen Prozess in einem Entschließungsantrag der Werterhöhung angemessene Freibeträge fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Steiniger