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Sehr geehrte Frau Resch,
(...) Insofern: Ja, es gibt Fälle, in denen Erwerbstätige hilfebedürftig sind und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben. Diese Personen sind hilfebedürftig und haben einen ergänzenden Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistungen (Arbeitslosengeld II). Werden diese Personen nur wegen ihrer Sozialversicherungsbeiträge hilfebedürftig, so können sie einen Zuschuss zu den ungedeckten Beiträgen zur angemessenen Krankenversicherung (§ 26 SGB II) erhalten. (...)
Ergänzung zur Frage:
(...) Derzeit ist davon auszugehen, dass zumindest die Entschädigungssummen gerettet werden. Wir sollten nun die weiteren Verhandlungen und durchaus die weiteren Bemühungen der isländischen Regierung, die Kaupthing-Bank vor der Insolvenz zu bewahren, abwarten. (...)
(...) Sie kritisieren in ihrer Anfrage die Tatsache, dass Deutschland mit Indien auch im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit kooperiert. Ein Land, so Ihr naheliegendes Argument, das zum "Mond strebe", müsse auch selbst in der Lage sein, die internen Probleme zu lösen. (...)