Frage von Rolf S. • 20.07.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Die FDP hat sich in der Vergangenheit regelmäßig für eine Verbesserung der Verlustverrechnung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgesprochen und wird dies auch in Zukunft tun
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht..
Riskante Finanzwetten ohne realwirtschaftlichen Absicherungszweck sollen im Verlustfall nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheiht gehen.
Ich bin mit dem Beschluss für ein Verbot des Gebührenmodells ab Mitte 2026, über das Neobroker eine Rückvergütung für das Weiterleiten von Orders an bestimmte Handelsplätze bekommen (Payment for Order Flow), ebenfalls sehr unzufrieden.