Wie kann es ermöglicht werden, dass die Kosten für Kleinanleger und Sparer, die über sogenannte "Neobroker" handeln, nicht durch ein Verbot von Payment for Order Flow (PFOF) erhöht werden?
Sehr geehrter Herr Ferber,
ich bitte Sie, kein Verbot von Payment for Order Flow (PFOF) zuzulassen, um Kostensteigerungen für Kleinanleger zu vermeiden, die gerade bei kleineren Anlagebeträgen und insbesondere Sparplänen erhebliche Auswirkungen haben. In einer Zeit niedriger Zinsen und der Notwendigkeit privater Altersvorsorge sind jedoch niedrige Gebühren von entscheidender Bedeutung.Anstatt PFOF pauschal zu verbieten, sollten Transparenz und Aufsicht gestärkt werden. Kunden sollten klar darüber informiert werden, wenn ihre Orders nicht direkt an die Börse geleitet werden. Eine effektive Aufsicht könnte sicherstellen, dass das Kundeninteresse stets gewahrt wird. Ich bitte Sie daher, alternative regulatorische Maßnahmen zu prüfen, die einen ausgewogenen Schutz und angemessene Rahmenbedingungen gewährleisten.
Viele Grüße
Oliver K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Verbot von Payment for Order Flow.
Ich bin mit dem Beschluss für ein Verbot des Gebührenmodells ab Mitte 2026, über das Neobroker eine Rückvergütung für das Weiterleiten von Orders an bestimmte Handelsplätze bekommen (Payment for Order Flow), ebenfalls sehr unzufrieden.
Am Ende des Tages wird hier unter dem Deckmantel des vermeintlichen Verbraucherschutzes eine Regelung eingeführt, die dazu führt, dass für Kunden der Wertpapierhandel teurer werden wird. Für die meisten Kleinanleger sind nämlich die Transaktionskosten ein ganz entscheidender Faktor für den Anlageerfolg.
Damit läuft ein Verbot von Payment for Order Flow den selbst erklärten Zielen der Europäischen Union für eine Kapitalmarktunion und für mehr Kleinanleger-Engagement an den Kapitalmärkten diametral entgegen und widerspricht auch dem Ziel einer besseren privaten Vorsorge.
Der Vorschlag für ein solches Verbot wurde von der Europäischen Kommission bereits Ende 2021 gemacht. In den parlamentarischen Beratungen habe ich mich immer gegen ein solches Verbot gestemmt und im Wirtschafts- und Währungsausschuss auch selbst Änderungsanträge eingereicht, um ein Verbot von Payment for Order Flow zu verhindern. Ich bin nämlich fest davon überzeugt, dass man etwaige Interessenkonflikte auch mit anderen Mitteln als Verboten beikommen kann. Mit den richtigen Transparenz- und Governance-Vorschriften gepaart mit einer strikten Aufsicht hätte man die Probleme auch ohne ein Komplettverbot angehen könne.
Für eine solche pragmatische Lösung gab es im Europäischen Parlament am Ende jedoch keine Mehrheit, insbesondere deswegen nicht, weil Sozialdemokraten, Liberale und Grüne das Verbot unterstützt haben. Gerade Sozialdemokraten und Grüne im Europäischen Parlament haben ein solches Verbot als ihr zentrales Verhandlungsziel vehement eingefordert. Das finde ich persönlich sehr enttäuschend und alles andere als verbraucherfreundlich. Hier wurde dem Kleinanleger ein Bärendienst erwiesen.
Die Position der Ampel-Fraktionen im Europäischen Parlament stand übrigens auch im Widerspruch zur Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema. Im Rat gab es unter den EU-Mitgliedstaaten leider nur wenig Unterstützung für Payment for Order Flow. Das Thema wurde als rein deutsches Anliegen wahrgenommen, weshalb die Unterstützung übersichtlich blieb.
Das erklärt das am Ende sehr unbefriedigende Gesamtergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. Ich bin mit diesem Verhandlungsergebnis alles andere als glücklich und werde mir den finalen Text vor der entscheidenden Plenar-Abstimmung unter dem Gesichtspunkt, ob er wirklich zustimmungsfähig ist, noch einmal sehr genau anschauen. Im Moment habe ich daran jedenfalls große Zweifel.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP