Frage von Matthias Z. • 26.03.2025

Antwort von Katja Mast SPD • 26.03.2025
Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, dass unser Steuersystem gerecht ist und auf soliden Füßen steht.
Wir werden auch weiterhin daran arbeiten, dass unser Steuersystem gerecht ist und auf soliden Füßen steht.
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.
Ein Sondervermögen bietet den Vorteil, große und wichtige Projekte zu realisieren, ohne den regulären Haushalt zu sehr zu belasten.