Warum werden freiwillig Versicherte in der KK im Vorruhestand weiter als freiwillig Versicherte behandelt, obwohl die Bezüge deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen?
Ich bin Vorruheständler und war jahrelang freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichert. Durch meine Vorruhestandsregelung bin ich unter die Beitragesbemessungsgrenze (BMG) gerutscht, werde von der Krankenkasse aber weiterhin wie eine freiwillig Versicherte behandelt. Dies hat zur Folge, daß alle meine Einnahmen bis zur BMG mit Krankenkassenbeiträge belegt sind, die von mir ALLEIN zu entrichten sind. Mit u.a. negativen Folgen für meine private Altersvorsorge (z.B. Zinsen usw.)
Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).
Eine Person, die wie ich ein Vorruhestandsgehalt in gleicher Höhe bezieht, vorher aber pflichtversichert war, ist weiterhin pflichtversichert und muss für keine weiteren Einnahmen KK-Beiträge entrichten. Diejenige hat die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (bzgl. Vorruhestandsbezügen), zahlt aber ggf. deutlich weniger KK-Beiträge.

Vielen Dank für Ihre Frage.
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten. Vor allem, weil auf alle Einkommensarten Beträge erhoben werden und eine Mindestbemessungsgrundlage gilt. Umgekehrt haben freiwillig Versicherte mit höheren Einkünften, bevor sie in den Ruhestand getreten sind, oft von einer niedrigeren Beitragslast in früheren Jahren profitiert.
Insgesamt ist die unterschiedliche Verbeitragung von Einkünften als ungerecht anzusehen. Auf der Landesebene können wir daran aber leider wenig ändern.
Im Bund setzt sich Die Linke jedoch für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung, in die alle einzahlen, auch Spitzenverdiener, Beamte und Selbstständige, und in der auf alle Einkommen gleichermaßen Beiträge erhoben werden würden, ein. Damit können wir ein gerechtes und leistungsfähiges Gesundheitssystem für alle schaffen. Und gleichzeitig würden die Krankenkassenbeiträge von 17,2 auf 13,3 % sinken.
Zudem würde damit die aktuelle Ungleichbehandlung von gesetzlich Pflichtversicherten und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten überwunden.