Frage von Herbert D. • 12.09.2024
Antwort ausstehend von Dennis Radtke CDU
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (art. 258 AEUV). Eine diesbezügliche Entscheidung liegt bisher nicht vor.
Über den weiteren Fortgang des Vertragsverletzungsverfahrens entscheidet die EU-Kommission als Herrin des Verfahrens (Art. 258 AEUV).
In der Europäischen Union wurde sich jüngst auf einen neuen Migrations- und Asylpakt geeinigt. Das System soll dadurch besser gesteuert und geordnet werden. Die Regeln treten ab Sommer 2026 in Kraft.